Doppelstehfalz
Im Hinblick auf den Werkstoff Zink gilt der Doppelstehfalz als Weiterentwicklung des ursprünglichen Hohlfalzes bzw. des einfachen Stehfalzes. Seit 1899 in der Literatur bekannt, wird er bei Dachneigungen unter 25 gegenüber anderen Systemen bevorzugt. Die Mindestneigung beträgt 3 (ca. 5,2%). Der Name "Doppelstehfalz" kennzeichnet eine der klassischen Längsverbindungsarten von nebeneinander liegenden Scharen außerhalb der Wasserebene. International hat sich der mit vorprofilierten Scharen hergestellte Doppelstehfalz mit einer Höhe von 25 mm durchgesetzt.
Kantung und Schließung des Profils werden handwerklich oder maschinell mit Hilfe von Profiliermaschinen vorgenommen. Auch Sonderformen wie konvexe und konkave Rundungen oder konische Schare lassen sich problemlos herstellen. Gestalterisch feinlinig unterstreicht der Doppelstehfalz, dank seiner Vielzahl an möglichen Detailvarianten traditionelle Architektur mit der gleichen Selbstverständlichkeit wie moderne Entwürfe.
Schlankes Erscheinungsbild durch Feinlinigkeit der Falze
Harmoniert mit traditioneller und moderner Architektur
Konische, konkav und konvex gerundete Flächen ausführbar
Schon ab 3 Dachneigung ausführbar
Einfache und rationelle Verlegung
Regensichere Längsfalzverbindung
Verwendung von vorprofilierten Scharen
Scharlängen bis 16,0 m möglich
Systemtechnik
Dachdeckung ab 3 (ca. 5,2%)
Dachneigung bei Dachneigungen von 3 bis 7 Einsatz von Falzdichtungsbändern
Der Doppelstehfalz kann ab einer Dachneigung von 3 ausgeführt werden. Bei Dachneigungen von 3 bis 7 und bei Eisschanzengefahr im Traufbereich sind Falzdichtungsbänder einzusetzen. Die Kantungen des Profils werden mit Hilfe von Rollformern oder handwerklich hergestellt. Auch das Schließen der Falze erfolgt entweder mittels Falzschließmaschinen oder handwerklich.
Als Standard hat sich international die Verlegung von vorprofilierten Doppelstehfalz-Scharen durchgesetzt. Mit einer Falzhöhe von ca. 25 mm und einem schmalen Falzrücken lassen sich Dachflächen sehr filigran unterteilen.
Sehr leicht lassen sich auch konische Bereiche sowie konkav und konvex gerundete Flächen mit dem Doppelstehfalz decken.
Standard-Scharbreite ca. 530 mm (Bandbreite 600 mm)
Gebräuchliche Scharbreiten 400 mm bis 600 mm
Metalldicken 0,7 mm / 0,8 mm
übliche Scharlänge bis 10,00 m
im Sonderfall bis 16,00 m
Lieferlänge max. 7,0 m
Als international verwendetes Standardmaß gilt für Dächer in Doppelstehfalztechnik eine Scharbreite von ca. 530 mm (Bandbreite 600 mm), mit einer Metalldicke von 0,7 mm. Aufgrund baupraktischer Erfahrungen empfehlen wir, bei Pultdächern mit Dachüberständen, die Scharbreite auf 430 mm zu begrenzen und die Metalldicke 0,8 mm zu verwenden. Diese Maßnahme dient der Vermeidung von Geräuschen, die bei der natürlichen Durchbiegung der Schare durch starken Wind entstehen können.
Die allgemein übliche maximale Scharlänge beträgt 10,00 m. Im Sonderfall können auch bis zu 16,00 m lange Schare verlegt werden. Die Dachneigung bleibt dann jedoch auf max. 30 beschränkt. Die Befestigung und Anschlussdetails der Schare müssen in diesem Falle der erhöhten Längenänderung angepasst werden.
Reicht die max. mögliche Scharlänge nicht aus, können Einzellängen durch Quernähte verbunden werden.
Der Mindestradius für konvex gerundete, vorprofilierte Schare beträgt 0,6 m. Ab einem Radius von 12 m können nicht vorgerundete Schare verlegt werden. Bei kleineren Radien müssen die Schare handwerklich aufgekantet und mit einer Handformzange oder einem Biegeboy gestreckt werden.
Bei konkav gerundeten Flächen muss die Falzaufkantung gestaucht werden, was technisch schwieriger zu bewältigen ist als das Strecken. Der Mindestradius für konkav gerundete, vorprofilierte Schare beträgt daher 2,5 m. Ab einem Radius von 25 m können nicht vorgerundete Schare verlegt werden.
Zur Ausführung von Dächern über gerundeten Grundrissen oder für ein Sonderdetail bei Kehlen werden konische Schare eingesetzt. Die Scharbreite bei konischen Scharen sollte aus Gründen der handwerklichen Herstellbarkeit mind. 100 mm und max. 730 mm, in Abhängigkeit von den Windlasten, betragen. Bei Pultdächern sollte max. 530 mm Scharbreite eingehalten werden.
Bauphysik
Wärmeschutz rund ums Haus ist gut für den eigenen Geldbeutel und das Komforterleben im Haus. Er steigert den Wert eines Hauses und ist umweltfreundlich, weil weniger Heizenergie bereitgestellt werden muss. Und weniger Wärme geht durch die Bauteile nach außen verloren.
Die Dämmung des Daches ist dabei ein elementarer Baustein. Dies gilt sowohl für Neubauten wie für die Modernisierung eines alten Hauses. Dabei dient die Dämmung dem Schutz vor winterlichen Heizwärmeverlusten und sommerlicher Wärmeeinstrahlung und erfolgt von Außen oder Innen.
Der winterliche Wärmeschutz reduziert den Wärmeverlust eines Gebäudes, bietet den Bewohnern einen hygienisch einwandfreien Lebensraum und schützt die Baukonstruktion dauerhaft gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen. Voraussetzung ist, dass die Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden. Der bauliche Mindestwärmeschutz ist in der DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau geregelt. Die Regelungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Bei der Dämmung eines Gebäudes ist darauf zu achten, dass diese luftdicht zum Innenraum abgeschlossen wird und winddicht zum Außenraum. Auf diese Weise können die Einflüsse natürlicher Auffeuchtungsvorgänge auf die Baukonstruktion auf ein unschädliches Maß verringert werden. Das führt dazu, dass sich im Dach kein Schimmelpilz bilden kann.
Auch Wärmebrücken, also Bauteile, die Kälte schneller aufnehmen und weiterleiten als andere Bauteile, sollten vermieden oder in ihrer Auswirkung auf umgebende konstruktive Teile minimiert werden.
Der sommerliche Wärmeschutz verhindert eine für die Nutzung unzumutbare Aufheizung im Innern eines Gebäudes durch direkte und indirekte Sonneneinstrahlung. Er ist in DIN 4108-2 sowie in der EnEV geregelt.
Im Sommer sind die täglichen Schwankungen der Außenlufttemperatur in der Regel höher als im Winter. Hinzu kommt ein sehr hoher Temperaturunterschied an den Bauteiloberflächen infolge von Sonneneinstrahlung. Hier hat sich unter anderem der optimierte Aufbau einer Dachkonstruktion mit außen liegenden Dämmschichten und innen liegenden speicherfähigen Massen bewährt.
Bei der Verwendung von Dachflächenfenstern ist auf einen möglichst geringen Wärmedurchlasswert zu achten sowie einen möglichst außen liegenden Sonnenschutz.
Durch nächtliches Lüften sowie tagsüber geschlossene Fenster und Türen lässt sich das Raumklima zusätzlich verbessern.
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen mit RHEINZINK
Der Brandschutz ist eines der zentralen Themen des Bauordnungsrechtes in Deutschland und ist in den Landesbauordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Der Planer muss angeben, in welchen Fällen eine harte Bedachung gefordert ist.
Grundsätzlich wird beim Brandverhalten zwischen Material und Konstruktion unterschieden.
Das Material RHEINZINK ist in die Kategorie A1 nach der DIN EN 13501-1 (DIN 4102-1) klassifiziert. Diese Kategorie ist die höchste Einstufung in Bezug auf brandtechnisches Verhalten und sagt aus, dass RHEINZINK-Material weder brennbar ist, noch eine Rauchentwicklung stattfindet oder es zu einem brennenden Abtropfen des Materials kommt.
Hinsichtlich der Dachkonstruktion sind in der DIN 4102-4/A1 gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen mit RHEINZINK zusammengestellt, die ohne Prüfung die Anforderung an eine harte Bedachung erfüllen:
Schalung aus Holz und Holzwerkstoffen mit Trennlage aus Bitumenbahn mit Glasvlies oder Glasgewebeeinlage + strukturierte Trennlage mit Dicke 8 mm
oder
Wärmedämmung aus Schaumglas der Baustoffklasse A, PUR- oder PIR-Hartschaum mit strukturierter Trennlage
Alle anderen individuellen Bedachungen müssen durch zertifizierte Prüfanstalten getestet werden. Das auf Grund dieser Testverfahren erteilte Prüfzeugnis (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) ist ein nationaler bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis eines Dachaufbaus als harte Bedachung. Dieser Nachweis muss vom Hersteller des Daches, in den meisten Fällen dem ausführenden Handwerker, vorgelegt werden. Ein Prüfbericht oder Klassifizierungsbericht ist bauordnungsrechtlich in Deutschland nicht ausreichend.
RHEINZINK bietet Ihnen auf Anfrage u. A. Prüfzeugnisse für die Direktverlegung verschiedener Dachsysteme wie das RHEINZINK-Stehfalzsystem, RHEINZINK-Klick-Leistensystem und RHEINZINK-Rautensystem auf Vollholzschalung bei verschiedenen Metalldicken und allen Dachneigungen, sowie für die Verlegung der genannten Dachsysteme auf der strukturierten Trennlage RHEINZINK-VAPOZINK bei verschiedenen Metalldicken und einer Dachneigung < 20 .
Häufig wird gefragt, ob Metalldächer bei Regen zu sogenannten "Trommelgeräuschen" neigen würden. Dieses trifft auf freitragende Metalldacher, freitragend verlegte Fensterbänke oder auf unebenem Untergrund befestigte Mauerabdeckungen etc. tatsächlich zu.
Anders verhält es sich mit vollflächig unterstützten Metalldachkonstruktionen, zu denen auch RHEINZINK-Falzdeckungen gehören. Aufgrund der vollflächigen Unterstützung des Metalldaches und der heute üblichen Ausführung von Dachkonstruktionen aufgrund von energetischen Maßnahmen (Sparrenvolldämmung, etc.) weisen RHEINZINK-Dachsysteme, montiert gemäß unserer Konstruktionsbeispiele, sehr gute Schalldämmwerte auf.
Ist ein Blitzschutzsystem gewünscht oder gesetzlich erforderlich, können die RHEINZINK-Dachsysteme bei fachgerechter Auführung als natürlicher Teil des Blitzschutzsystems verwendet werden. Es gelten die Vorgaben der DIN EN 62305-3
Unterkonstruktion gemäß Baustoffklasse B2 (DIN 4102)
Vorgabe von Montagerichtlinien durch die Hersteller oder deren Verbände
Montage nur durch geschultes Personal
Alle Teile des Daches müssen leitend miteinander verbunden und geerdet sein (First, Ortgang, Gauben...)
Es muss eine protokollierte Übergabe an den Errichter des Blitzschutzsystems erfolgen
gemeinsame Abnahme und Wiederholungsprüfung
Dies bedeutet, dass kein Netz von Fangleitungen und Fangspitzen notwendig ist und somit keine gestalterische Beeinträchtigung ("Igeldach") der Dachfläche stattfindet. Darüber hinaus kann eine niedrigere Impedanz als beim herkömmlichen Blitzschutz durch Fangleitungen erreicht werden.
Je nach Blitzintensität kann es aufgrund der hohen Temperaturen, die der Blitz in der Phase des sogenannten Langzeitstroms entwickelt, an der Stelle des Blitzeinschlags zu einer Durchschmelzung kommen. Diese Durchschmelzungen haben in der Regel keinen Einfluss auf die Regendichtheit des Daches, da sie üblicherweise außerhalb der wasserführenden Ebene liegen und von geringer Größe sind. Durchschmelzungen lassen sich ohne großen handwerklichen Aufwand durch Löten beseitigen.
Ein wirksamer Schutz vor Durchschmelzungen kann durch die Montage einer ca. 15 cm hohen Blitzstange aus geeignetem und zugelassenem Material an der höchsten Stelle des Daches erreicht werden, die mit dem RHEINZINK-Dach verbunden ist. Bei Montage der Dachdeckung nach den RHEINZINK-Verlegerichtlinien wird der Blitzstrom dann durch die Dachdeckung in Richtung Traufe abgeleitet. An der Traufe ist es notwendig eine Erdung des Daches vorzunehmen. Geeignete Blitzschutzklemmen sind zwängungsfrei zu montieren, um thermische Längenänderungen der Dachdeckung nicht zu behindern. Weitere Hinweise enthält die DIN EN 62305 (VDE 0185-305).
Wir empfehlen, Metalldächer nach einem direkten Blitzeinschlag einer Sichtprüfung zu unterziehen, auch wenn sie eine ordnungsgemäße Blitzschutzanlage besitzen.
Unternehmererklärung Äußerer Blitzschutz:
Gemäß DIN EN 62305-3 hat der Ausführende des Metalldaches eine Unternehmererklärung über die fachgerechte Ausführung des Metalldaches zu erstellen, wenn diese als Äußerer Blitzschutz und somit im Ganzen als Fangeinrichtung genutzt werden soll.